Der Müll, der auf einer Baustelle anfällt, muss auch entsorgt werden. Aber was darf in den Container und was nicht? Diese Regeln helfen Ihnen dabei.

Container für eine problemlose Entsorgung

Ziegel, Holz oder Steine – bei einer Baustelle fällt reichlich Müll an. Und der muss entsorgt werden. Aber wohin damit? Unser Containerdienst nimmt Ihnen diese Arbeit gerne ab und entsorgt flexibel Industrie- und Bauabfälle. Alle anfallenden Materialien können Sie in einen Container laden und etwa Bauabfall, Baumischabfälle oder Holz entsorgen. Je nach Umfang stellen wir Ihnen einen Container von drei bis 30 Kubikmeter bereit.

So entsorgen Sie Ihren Abfall richtig

Zunächst ist es von der Art des Abfalls abhängig, was Sie in den Container laden dürfen. Wollen Sie Bauschutt oder Erdaushub entsorgen? Dementsprechend sind unterschiedliche Stoffe erlaubt. Für gefährliche Abfälle gelten besondere Regeln. Sie dürfen nicht einfach in einem Container landen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zur Entsorgung (einige Aufzählungen sind auszugsweise).

Bauschutt entsorgen

Bei Umbau oder Renovierung fällt schnell viel Baumüll an. Wenn Sie mit einem Container Bauschutt entsorgen, ersparen Sie sich das lästige Hin- und Herfahren zwischen Haushalt und Deponie. Erlaubt sind mit einer Kantenlänge unter 60 Zentimetern:

  • Ziegelsteine
  • Natursteine
  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Keramik
  • Pflastersteine
  • Gehweg- und Terrassenplatten
  • Beton

Folgende Teile dürfen zwar nicht in den Container für Bauschutt. Dennoch können Sie diesen Abfall von der Firmengruppe Haaf entsorgen lassen – lediglich auf einem anderen Entsorgungsweg:

  • Gasbetonsteine
  • Gips und Rigips
  • Holz
  • Baumischabfälle
  • Kunststoffe
  • Dämmstoffe und Isoliermaterialien
  • Folien
  • Papier
  • Tapetenreste
  • Flaschen
  • Eimer
  • Essensreste
  • Erde
  • Kontaminierter Boden
  • Asphalt

Dämmstoffe, Isoliermaterialien und Styropor können Sie bei uns ebenfalls entsorgen. Diese Materialien müssen jedoch in Spezialsäcken verpackt angeliefert werden. Auch Eternitplatten und Asbest können Sie in Spezialsäcken zu uns bringen. Auch die nötigen Big Bags oder KMF-Säcke erhalten Sie bei unserem Containerdienst in Gaubüttelbrunn.

Je nach Umfang stellen wir einen Container von drei bis 30 Kubikmeter bereit.

Erde entsorgen

Sie bauen ein Haus oder einen Keller, Erdtanks sind geplant oder ein Streifenfundament wird gezogen beispielsweise für eine Garage oder eine Mauer. Bei diesen und anderen Baustellen, bei denen unterirdische Teile verbaut werden, fällt jede Menge Erde an. Am Ende müssen die Bauherren diesen Erdaushub entsorgen. Aber nicht alles gilt als Erdaushub. Wurzeln, Pflanzenreste oder Asphalt etwa zählen nicht dazu. Sollten Sie Erde entsorgen, müssen Sie also auch hier darauf achten, was in den Container darf.

Folgendes können Sie unbedenklich als Erdaushub entsorgen:

  • Lehm
  • Mutterboden
  • Sand
  • Steine
  • Bodenaushub

Diese Beispiele dürfen Sie nicht mit dem Erdaushub entsorgen:

  • Ziegelsteine
  • Beton
  • Mörtel
  • Kontaminierter Boden
  • Asphalt

Holz entsorgen

Möchten Sie Holz entsorgen, müssen Sie auf die unterschiedlichen Holzarten achten. Je nach Einsatz wird der Rohstoff mit Farbe bestrichen, lackiert oder beschichtet. Demnach variiert auch die Belastung des Holzabfalls.  Es gibt vier Kategorien A 1 bis A 4:

  • A 1: naturbelassenes Holz, das mechanisch bearbeitet wurde
  • A 2-3: Holz, das mit Leim, Farbe, Beschichtung, Lack oder anderweitig behandelt wurde
  • A 2-3: Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
  • A 4: Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde sowie schadstoffbelastetes Holz

Altholz der Kategorien A 1 bis A 3

Bei der Entsorgung werden die ersten drei sowie die vierte Kategorie voneinander getrennt. In einen Container mit gemischtem Altholz der Kategorie A 1 bis A 3 dürfen:

  • A 1: Reine Holzmöbel (unbehandelt)
  • A 1: Paletten sowie Bretterverschlagungen
  • A 1: Naturbelassenes Holz
  • A 2: Paneelen, Parkett und Dielen
  • A 2: Kisten und Bretter
  • A 2: Furnierholz
  • A 2-3: Türblätter und -zargen
  • A 2-3: Zierbalken

Folgende Beispiele dürfen nicht auf diese Weise entsorgt werden:

  • Wurzelstöcke und Brandholz
  • Bahnschwellen
  • Fenster
  • Polstermöbel
  • Holz mit Glasresten oder mit gefährlichen Anhaftungen wie Teer (A 4)

Altholz der Kategorie A 4

Wollen Sie Holz entsorgen, das zur Kategorie A 4 gehört, sind Fenster und Türen des Außenbereichs sowie mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im  Container erlaubt.

Diese genannten Abfälle dürfen dagegen nicht hinein:

  • Gartenabfall
  • Dämmstoffe
  • Dachpappe
  • Wurzelstöcke
  • Baum- und Strauchabschnitt

Gips entsorgen

Nicht nur auf großen Baustellen, sondern ebenso in privaten Haushalten können Gipsabfälle anfallen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wand gezogen wird. Dafür wird häufig Gips oder Rigips verwendet – und am Ende bleiben meistens Reste übrig, die Sie als Bauabfall entsorgen müssen. Auch wenn weder Gips noch Rigips gefährlich oder gesundheitsschädlich sind, müssen größere Mengen durch ein Entsorgungsunternehmen beseitigt werden.

Richtig wird der Container für Gipsabfälle mit Folgendem befüllt:

  • Gipskartonplatten, Baugips und Gipsputz
  • Trockenbauelemente aus Gips
  • Rigipsplatten und -reste mit Tapetenresten

Was nicht zum Gips-Abfall gehört:

  • Bauschutt
  • Baumischabfälle
  • Plastik
  • Metall
  • Moniereisen
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Styropor

Grüngut entsorgen

In den meisten Gemeinden wird sperriges Grüngut zweimal im Jahr am Straßenrand abgeholt. Ansonsten nimmt das Kompostwerk Laub, Gras oder Heckenschnitt an. Aber bei aufwendigeren Gartenarbeiten oder gar bei der Umgestaltung des Gartens muss ein Container her. Unproblematisch bei der Entsorgung sind:

  • Grünschnitt
  • Laub, Gras, Heu und Stroh
  • Unkraut
  • Sträucher
  • Baumschnitt
  • Äste mit einer Stärke bis zu zehn Zentimetern

Was nicht zum Grüngutabfall zählt:

  • Bauholz
  • Leisten
  • Speisereste
  • Wurzelstöcke
  • Lackiertes Holz

Gemischte Baustellen und Mischabfälle

Doch nicht immer sind die Abfälle in eine einzige Kategorie einzuordnen. Vermischte Abfälle entstehen normalerweise bei der Sanierung, Renovierung oder bei Abbrucharbeiten. Bauschutt, Holz, alte Teppiche und Rohre müssen Sie als Bauabfall entsorgen.

Zur Entsorgung können in den Container:

  • Holz
  • Gipskarton
  • Kunststoffe
  • Pappe und Papier
  • Folien und Verpackungen
  • Keramik
  • Schrott
  • Glas
  • Teppichreste, Textilien und Stoffreste
  • Kehricht
  • Verbundmaterialien
  • Spielzeug
  • sperrige Abfälle mit einer maximalen Kantenlänge von 1 Meter x 80 Zentimeter x 35 Zentimeter

Kein Baumischabfall und somit nicht in den Container gehören:

  • Gefüllte Farb- und Lackeimer
  • Ölreste
  • Batterien und Lösungsmittel
  • Spraydosen und Gasflaschen
  • Gipskartonplatten mit Styroporresten
  • Styropor
  • Baumaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Elektrogeräte
  • Speisereste
  • Reifen

Gefährliche Abfälle entsorgen

Sollten bei einem Vorhaben gefährliche Abfälle entstehen, können diese ausschließlich mit gesetzlich vorgeschriebenen Begleit- und Übernahmescheinen entsorgt werden. Um den gefährlichen Bauabfall entsorgen zu können, müssen die gefährlichen Stoffe in Spezialsäcken verpackt sein. Dabei handelt es sich um staubdichte, verschließbare Big-Bags (für Eternitplatten) oder KMF-Säcke (für Dämmwolle).

Als gefährlicher Abfall gilt zum einen Asbest. Dazu gehören asbesthaltige Baustoffe sowie Wellasbest. Ebenfalls als gefährlich eingestuft sind Mineralfaserabfälle wie Glaswolle und Dämmmaterial aus Mineralfaser.

Die Firmengruppe Haaf kümmert sich um die Verwertung und Entsorgung des Bauschutts.

Allgemeine Tipps

Unabhängig davon, ob der Container vor dem Haus oder auf dem Grundstück steht: Achten Sie darauf, dass Sie ihn über Nacht mit einer Plane abdecken. Sonst liegen am nächsten Tag möglicherweise fremde Abfälle wie Farbeimer oder Holzreste in Ihrem Container.

Sie können auch sämtliche Materialien, die auf Ihrer Baustelle anfallen, ins Zwischenlager der Firmengruppe Haaf liefern. Unser Containerdienst kümmert sich um Verwertung und Entsorgung des Abfalls. Ebenfalls können Sie bei uns Erdaushub einlagern, der zur Beprobung von der Baustelle entfernt werden muss. Im Zuge dessen beraten wir Sie zur Deklarationsanalyse. Mit einer solchen Analyse wird festgestellt, um welches Material es sich handelt und wie es verwendet werden kann.

Sie sind sich nicht sicher, was in den Container darf oder haben Fragen zur Zwischenlagerung von Erdaushub? Rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen zur Seite.

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